Arbeitsmarktreform für das Jahr 2005


  • Hartz I und II


  • 1 - Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden ab dem kommenden Jahr von den bisher üblichen Anpassungen an die Entwicklung des Lohnniveaus abgekoppelt. Zusätzlich gibt es weitere Vorbereitungen für die 2005 geplante Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

    2 - Die für die Beschäftigten abgaben- und steuerfreie Verdienstgrenze steigt von 325 auf 400 Euro.

    3 - Wenn Arbeitslose ab 50 Jahren schlechter bezahlte Tätigkeiten annehmen, erhalten sie Zuschüsse.

    4 - Arbeitnehmer, bei denen das Arbeitsamt die Notwendigkeit einer Weiterbildung festgestellt hat, erhalten einen so genannten Bildungsgutschein. Dieser muss innerhalb von drei Monaten bei einem zugelassenen Träger eingelöst werden.

  • Hartz III und IV


  • 1 - Die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige werden zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt . Der Regelsatz soll für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Westen 345 Euro und im Osten 331 Euro monatlich betragen - Wohngeld, Heizung und sonstige Zulagen nicht eingeschlossen.

    2 - Langzeitarbeitslose sollen ab Januar 2005 verpflichtet werden, nahezu jeden Job anzunehmen - auch Minijobs.

    3 - Für alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden künftig Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die Rentenversicherung gezahlt